Namensnutzung: Was darf unentgeltlich überlassen werden?

22.08.2017 Namensnutzung: Was darf unentgeltlich überlassen werden? Genauso wie eine natürliche Person als Gesellschafter einer Kapitalgesellschaft dieser gegenüber oftmals Dienstleistungen unentgeltlich erbringt oder Nutzungen verbilligt oder unentgeltlich ermöglicht, kann dies im Konzern auch eine Mutterkapitalgesellschaft. Der Begriff des Konzerns bedeutet dabei ausschließlich, dass ein Mutter-Tochter-Verhältnis besteht. Im reinen Inlandsfall (das heißt, sowohl Mutter- als auch…