Untypische Vermietung: Keine unterstellte Einkünfteerzielungsabsicht bei Verlusten

19.08.2017 Untypische Vermietung: Keine unterstellte Einkünfteerzielungsabsicht bei Verlusten Vermietern eines Grundstücks, das dauerhaft vermietet ist, wird typisierend unterstellt, dass sie eine Einkünfteerzielungsabsicht haben. Das bedeutet, dass selbst bei langfristigen Werbungskostenüberschüssen – also Verlusten aus der Vermietung und Verpachtung – das Finanzamt eine Verrechnung mit anderen Einkünften vornimmt und die Steuerlast entsprechend niedriger ausfällt. Bei Eigentümern von Ferienwohnungen verhält es sich ähnlich:…